BSI-Zertifizierungs- und -Anerkennungsverordnung (BSIZertV)
Verordnung über das Verfahren der Erteilung von Sicherheitszertifikaten und Anerkennungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Ausfertigungsdatum: 17.12.2014


§ 2 BSIZertV Antragsverfahren

Anträge müssen schriftlich eingereicht werden und den Namen und die Anschrift des Antragstellers sowie das Datum des Antrags enthalten.