Diese Anordnung wird, soweit sie das Bundessozialgericht und das Bundesversicherungsamt betrifft, am 1. Juli 2004 und, soweit sie das Robert Koch-Institut betrifft, am 15. Juli 2004 wirksam.
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen