(BSGWidAnO)
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundessozialgerichts, des Bundesversicherungsamtes und des Robert Koch-Instituts in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften des Bundes

Ausfertigungsdatum: 27.07.2004


III. BSGWidAnO

Diese Anordnung wird, soweit sie das Bundessozialgericht und das Bundesversicherungsamt betrifft, am 1. Juli 2004 und, soweit sie das Robert Koch-Institut betrifft, am 15. Juli 2004 wirksam.