Beitragssatzgesetz 2002 (BSG 2002)
Gesetz zur Bestimmung der Beitragssätze, der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten und zur Bestimmung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung für 2002

Ausfertigungsdatum: 20.12.2001


§ 1 BSG 2002 Beitragssätze in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz für das Jahr 2002 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,1 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,4 Prozent.