Beitragssatzgesetz 2000 (BSG 2000)
Gesetz zur Bestimmung der Beitragssätze und zur Bestimmung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung für 2000

Ausfertigungsdatum: 22.12.1999


§ 1 BSG 2000 Beitragssätze in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz für das Jahr 2000 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,3 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,6 vom Hundert.