Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG)
Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts

Ausfertigungsdatum: 01.07.1957


§ 124 BRRG

§ 39 findet auch insoweit Anwendung, als seine Voraussetzungen über den Bereich des Bundes oder eines Landes hinaus gegeben sind.