Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
- 
                Umweltschutz, 
- 5.
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                Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen von Ergebnissen, 
- 6.
- 
                Betriebliche und technische Kommunikation, 
- 7.
- 
                Qualitätsmanagement, 
- 8.
- 
                Bereitstellen von Werkzeugen sowie von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen, 
- 9.
- 
                Warten und Pflegen von Betriebsmitteln, 
- 10.
- 
                Messen und Prüfen, Endkontrolle, 
- 11.
- 
                Grundlagen der Metallbearbeitung, 
- 12.
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                Bedienen von Produktionsanlagen, Überwachen von Produktionsabläufen, 
- 13.
- 
                Bearbeiten von Brillengläsern, 
- 14.
- 
                Reinigen von Gläsern, 
- 15.
- 
                Oberflächenveredlung, 
- 16.
- 
                Kundenberatung.