Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen von Ergebnissen,
- 6.
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Betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
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Qualitätsmanagement,
- 8.
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Bereitstellen von Werkzeugen sowie von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen,
- 9.
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Warten und Pflegen von Betriebsmitteln,
- 10.
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Messen und Prüfen, Endkontrolle,
- 11.
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Grundlagen der Metallbearbeitung,
- 12.
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Bedienen von Produktionsanlagen, Überwachen von Produktionsabläufen,
- 13.
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Bearbeiten von Brillengläsern,
- 14.
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Reinigen von Gläsern,
- 15.
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Oberflächenveredlung,
- 16.
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Kundenberatung.