(BrennMstrPrV)
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Brenner/Brennerin im landwirtschaftlichen Bereich

Ausfertigungsdatum: 21.10.2008


§ 3 BrennMstrPrV Gliederung der Meisterprüfung

(1) Die Meisterprüfung beinhaltet die Prüfungsteile

1.
Brennereitechnologie, Betriebs- und Verfahrenstechnik, Vermarktung,
2.
Betriebs- und Unternehmensführung,
3.
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.

(2) Die Meisterprüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.