(BrennAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin

Ausfertigungsdatum: 30.01.1981


Anlage BrennAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin

(Fundstelle: BGBl. I 1981, 149 - 153)


Lfd. Nr.Teil des Ausbildungsberufsbildszu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnissezu vermitteln im Ausbildungshalbjahr
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1Arbeitsschutz und Unfallverhütung (§ 3 Nr. 1)a)berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften aus Gesetzen und Verordnungen nennenwährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
b)berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, nennen
c)Vorschriften über den Umgang mit Destilliergeräten erläutern
d)Gefahren im Umgang mit ätzenden Stoffen beschreiben
e)Ursachen für Alkoholexplosionen nennen
f)Maßnahmen zur Verhinderung von Alkoholexplosionen erläutern
g)Schutzmaßnahmen an elektrischen Einrichtungen, insbesondere in explosionsgefährdeten und feuchten Räumen, erläutern
h)Schutzvorrichtungen technischer Einrichtungen verwenden
i)Unfallverursachendes menschliches Fehlverhalten sowie betriebstypische Unfallquellen und -Situationen beschreiben
k)Brandschutzeinrichtungen bedienen
l)Maßnahmen zur Ersten Hilfe einleiten
m)Notwendigkeit der Arbeitshygiene erläutern
n)Gefahren des übermäßigen Alkoholgenusses beschreiben
2Umweltschutz (§ 3 Nr. 2)a)Ursachen von Umweltbelastungen durch Lärm, Hitze, Staub, Gase und Dämpfe beschreiben und Möglichkeiten ihrer Beseitigung nennen
b)Abwässer und Abfälle unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen beseitigen
3Ausführen von Hygienemaßnahmen (§ 3 Nr. 3)a)Reinigungs- und Desinfektionsmittel auswählen
b)Konzentration der Reinigungs- und Desinfektionsmittel nach Vorgabe einstellen
c)technische Anlagen und Maschinen pflegen
d)Produktionsgefäße und -geräte sowie Lagereinrichtungen reinigen und desinfizieren
e)Sterilisationsverfahren anwenden
f)Arbeitsplatz sauberhalten
4Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften (§ 3 Nr. 4)a)Begriffsbestimmung für Spirituosen wiedergeben
b)wesentliche Vorschriften des Branntweinmonopolgesetzes einschließlich der Ausführungsbestimmungen erläutern
c)Brennereien nach ihrer Betriebsweise, der Verarbeitung der Rohstoffe und Erfassung des Branntweins definieren
d)wesentliche Zoll- und Verbrauchsteuervorschriften nennen
e)Bedeutung der Eichpflicht erklären
f)produktbezogene Vorschriften in der Fertigpackungs-Verordnung erläutern
g)produktbezogene Vorschriften des Gesetzes über den Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen nennen
h)produktbezogene Vorschriften des Weingesetzes sowie der Farbstoff- und Essenzen-Verordnung nennen
5Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs (§ 3 Nr. 5)a)Art, Rechtsform, organisatorischer Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebs beschreibenX     
b)die für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Berufsverbände nennen X    
c)Produktionsabläufe und ihre betrieblichen Zusammenhänge erläutern    X 
d)betriebliche Energie- und Wasserversorgung beschreiben und die Notwendigkeit von Energiesparmaßnahmen begründen   X  
e)Durchführung einer Inventur beschreiben     X
f)gebräuchliche Formen der Datensammlung und übliche Wege der Materialbeschaffung nennen    X 
g)Absatzwege der im Ausbildungsbetrieb hergestellten Erzeugnisse beschreiben     X
h)betriebliche Ordnungsmittel, insbesondere gesetzliche Bestimmungen über die Berufsausbildung und den Tarifvertrag, erläuternX     
i)Sozialversicherungsträger nennen X    
k)Bedeutung der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für den Arbeitnehmer erläutern X    
6Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen (§ 3 Nr. 6)a)mit Geräten für das Wiegen und Messen von Rohstoffen umgehenX     
b)technische Einrichtungen für die Förderung, Reinigung und Zerkleinerung von Rohstoffen bedienenX     
c)Wasseraufbereitungsanlage überwachen  X   
d)Dampfkessel in Betrieb setzen  X   
e)Dämpfapparat vorbereiten und füllen  X   
f)Maisch- und Gärbottiche vorbereiten X    
g)Pumpen und Mischgefäße bedienen X    
h)Apparate für das Destillieren und Rektifizieren vorbereiten   X  
i)mit einfachen Werkzeugen umgehenX     
k)technische Einrichtungen und Werkzeuge warten    X 
7Annehmen, Kontrollieren und Lagern der Rohstoffe (§ 3 Nr. 7)a)Sorte und Beschaffenheit der Rohstoffe feststellen X    
b)Rohstoffe wiegen, messen und Ergebnisse buchenX     
c)Zucker- und Stärkegehalt, Hektolitergewicht sowie Keimfähigkeit und -energie von Rohstoffen bestimmen   X  
d)Lagerraumbedarf berechnen X    
e)Rohstoffe ein- und auslagernX     
f)Temperatur, Feuchtigkeit und Belüftung im Lager kontrollieren  X   
g)vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Schädlingsbefall einleiten  X   
h)Lagergut auf Schädlingsbefall überprüfen  X   
i)Lagerverluste feststellen X    
8Aufbereiten und Aufschließen der Rohstoffe (§ 3 Nr. 8)a)stärke- und zuckerhaltige Rohstoffe reinigen und Fremdstoffe abscheidenX     
b)Wasser aufbereiten  X   
c)Dämpfgut nach dem Hochdruckdämpfverfahren aufschließen  X   
d)Dämpfdruck und Dämpfdauer nach dem Dämpfschema überwachen   X  
e)Aufschluß des Dämpfguts durch Probeentnahme überprüfen   X  
f)Dämpfgut in den Maischbottich ausblasen   X  
g)zuckerhaltige Rohstoffe aufbereiten und für die Vergärung vorbereiten   X  
9Maischen und Hefeführen nach verschiedenen Verfahren (§ 3 Nr. 9)a)bei Verflüssigungs- und Verzuckerungstemperatur sowie temperaturunabhängig ausmaischen X    
b)nach dem Kochverfahren maischen   X  
c)nach dem Kaltmaischverfahren maischen   X  
d)Beschaffenheit, Verzuckerung, Extraktgehalt und pH-Wert der Maischen prüfen   X  
e)Hefe unter Beachtung der Anstellmenge und Gärtemperatur zur Maische geben   X  
f)unterschiedliche Hefen unter Berücksichtigung ihrer Lebensbedingungen ansäuern und anstellen   X  
g)Hefe beurteilen   X  
10Herstellen und Verarbeiten von Verzuckerungsstoffen (§ 3 Nr. 10)a)Herstellung verschiedener Malzarten beschreiben  X   
b)Malz zerkleinern X    
c)Enzympräparate nach Vorschrift abmessen  X   
d)Verzuckerungsstoffe nach Vorschrift dem Maischgut zusetzen  X   
11Vergären der Maischen (§ 3 Nr. 11)a)Gärbottiche bei Anstelltemperatur füllen  X   
b)Angärung, Haupt- und Nachgärung überwachen   X  
c)vergorene Maische auf Vergärungsgrad, Alkoholgehalt, pH-Wert und schädliche Mikroorganismen prüfen   X  
12Destillieren des Roh- und Feinbrands (§ 3 Nr. 12)a)vergorene Maische aufrühren und in den Destillierapparat überleitenX     
b)vergorene Maische destillieren   X  
c)Meßuhren, Sammelgefäße und Probehähne überwachen   X  
d)Rohbrand in den Rektifizierapparat pumpen    X 
e)Alkoholgehalt auf gewünschte Stärke einstellen    X 
f)Rohbrand zu Feinbrand rektifizieren    X 
g)Destillat in Vorlauf, Sekunda, Mittellauf, Sekunda und Nachlauf trennen    X 
h)Fuselöl abziehen    X 
i)Alkoholausbeute berechnen    X 
13Verschneiden, Lagern und Vermarkten des Feinbrands (§ 3 Nr. 13)a)Schläuche und Rohrleitungen vorbereiten X    
b)Kontraktion in extraktfreien Spirituosen berechnen     X
c)extraktfreie Trinkbranntweine nach Anweisung herstellen     X
d)Alkoholgehalt bestimmen     X
e)Alkoholgehalt aufstärken und herabsetzen     X
f)Lagergefäße berechnen    X 
g)Lagergefäße vorbereiten und füllen    X 
h)Lagergefäße und Füllgut beobachten    X 
i)Lagerbestände erfassen und Lagerschwund feststellen    X 
k)Erzeugnisse zum Verkauf bereitstellen     X
14Verwerten der Schlempe (§ 3 Nr. 14)a)wirtschaftliche Bedeutung der Schlempe beschreiben  X   
b)Schlempe auf Alkoholgehalt und pH-Wert untersuchen     X
c)Schlempe zur Schlempereserve befördernX     
d)Schlempe nach Monopolvorschrift zur Verfütterung abgeben X