(BrennAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin

Ausfertigungsdatum: 30.01.1981


§ 5 BrennAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.