Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Arbeitsschutz und Unfallverhütung,
- 2.
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Umweltschutz,
- 3.
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Ausführen von Hygienemaßnahmen,
- 4.
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Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften,
- 5.
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Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs,
- 6.
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Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen,
- 7.
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Annehmen, Kontrollieren und Lagern der Rohstoffe,
- 8.
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Aufbereiten und Aufschließen der Rohstoffe,
- 9.
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Maischen und Hefeführen nach verschiedenen Verfahren,
- 10.
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Herstellen und Verarbeiten von Verzuckerungsstoffen,
- 11.
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Vergären der Maischen,
- 12.
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Destillieren des Roh- und Feinbrands,
- 13.
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Verschneiden, Lagern und Vermarkten des Feinbrands,
- 14.
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Verwerten der Schlempe.