(BrennAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin

Ausfertigungsdatum: 30.01.1981


§ 1 BrennAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs

Der Ausbildungsberuf Brenner/Brennerin wird als Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft staatlich anerkannt.