(BRegEntschBest)
Bestimmungen über Amtswohnungen, Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten der Mitglieder der Bundesregierung

Ausfertigungsdatum: 10.11.1953


§ 5 BRegEntschBest

Die Amtswohnungen sind nach den Vorschriften der Anlage zu verwalten und zu bewirtschaften.