(BRegEntschBest)
Bestimmungen über Amtswohnungen, Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten der Mitglieder der Bundesregierung

Ausfertigungsdatum: 10.11.1953


§ 11 BRegEntschBest

Bei amtlicher Tätigkeit im Ausland gelten die für die Bundesbeamten der höchsten Reisekostenstufe maßgebenden Bestimmungen entsprechend.