(1) Dem Brauer- und Mälzer-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen: 
        
        (2) Dem Brauer- und Mälzer-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen: 
        
            - 1.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, 
- 2.
- 
                Kenntnisse der Herstellung von Malz, insbesondere Aufbereitung und Lagerung der Rohstoffe, Weichen, Keimen und Darren, 
- 3.
- 
                Kenntnisse der Herstellung und Abfüllung von Bier, insbesondere Würzeherstellung, Gärung, Lagerung und Filtration, 
- 4.
- 
                Kenntnisse der Herstellung und Abfüllung alkoholfreier Getränke, 
- 5.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Hygienevorschriften und Reinigungstechniken, 
- 6.
- 
                Kenntnisse der biologischen und der chemisch-technischen Betriebs- und Qualitätskontrolle, insbesondere der Rohstoff-Analyse, 
- 7.
- 
                Kenntnisse über Qualitätsmanagement, 
- 8.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Physik, Chemie, Mathematik und Biologie, insbesondere Mikrobiologie, 
- 9.
- 
                Kenntnisse der Mälzereianlagen, insbesondere Aufbereitung der Rohstoffe, Weich-, Keim- und Darranlagen, 
- 10.
- 
                Kenntnisse der Brauereianlagen, insbesondere Schroterei, Würzeherstellung, Gärung, Lagerung, Filtration und Abfüllung, 
- 11.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Energieversorgungs- und Umweltschutzanlagen, 
- 12.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Prozeßautomation, 
- 13.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften, insbesondere des Lebensmittelrechts und der Vorschriften über den Betrieb von Schankanlagen, 
- 14.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung, 
- 15.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, 
- 16.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Ernährungslehre, 
- 17.
- 
                Kenntnisse der Etikettierung, Ausstattung, Verpackung, Logistik und Vermarktung, 
- 18.
- 
                Beurteilen und Auswählen von Rohstoffen, 
- 19.
- 
                Herstellen von Malz, insbesondere Aufbereiten der Mälzereirohstoffe, Weichen, Keimen und Darren, 
- 20.
- 
                Entkeimen, Wiegen und Lagern von Malz, 
- 21.
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                Schroten von Malz, 
- 22.
- 
                Maischen, Abläutern, Würzekochen, Ausschlagen und Würze behandeln, 
- 23.
- 
                Anstellen, Gären und Schlauchen, 
- 24.
- 
                Lagern, Nachgären und Klären, 
- 25.
- 
                Filtrieren und Haltbarmachen, insbesondere Kurzzeiterhitzen und Pasteurisieren, 
- 26.
- 
                Abfüllen, 
- 27.
- 
                Einsetzen der technischen Anlagen, insbesondere Einrichten, Bedienen, Steuern und Überwachen, 
- 28.
- 
                Steuern und Überwachen des Produktionsablaufes, 
- 29.
- 
                Durchführen berufsbezogener Analysen und Kontrollen sowie ihre Dokumentation, 
- 30.
- 
                Reinigen und Desinfizieren, 
- 31.
- 
                Instandhalten der Brauerei- und Mälzereieinrichtungen sowie von Schankanlagen.