Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten
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der Datenerhebung für die elektronischen Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern, der Führung dieser Verzeichnisse und der Einsichtnahme in sie,
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der Datenerhebung für das Gesamtverzeichnis, der Führung des Gesamtverzeichnisses und der Einsichtnahme in das Gesamtverzeichnis,
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der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer, insbesondere Einzelheiten
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ihrer Einrichtung und der hierzu erforderlichen Datenübermittlung,
- b)
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ihrer technischen Ausgestaltung einschließlich ihrer Barrierefreiheit,
- c)
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ihrer Führung,
- d)
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der Zugangsberechtigung und der Nutzung,
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des Löschens von Nachrichten und
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ihrer Löschung,
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des Abrufs des Gesamtverzeichnisses über das Europäische Rechtsanwaltsverzeichnis.