(BRAO)
Bundesrechtsanwaltsordnung

Ausfertigungsdatum: 01.08.1959


§ 162 BRAO Entsprechende Anwendung von Vorschriften

Für die Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof gelten der Erste bis Siebente Teil dieses Gesetzes, soweit sich nicht aus den nachstehenden Vorschriften etwas Besonderes ergibt.