(BRAO)
Bundesrechtsanwaltsordnung

Ausfertigungsdatum: 01.08.1959


§ 121 BRAO Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens

Das anwaltsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft bei dem Anwaltsgericht eine Anschuldigungsschrift einreicht.