der Bundeswehrdisziplinaranwaltzwei karmesinrote Schnüre in Seide,
b)
die richterlichen Mitglieder der Truppendienstkammerneine Schnur in Silber,
c)
die Wehrdisziplinaranwälte und die für den Bundeswehrdisziplinaranwalt auftretenden Beamten eine Spange
in Gold, wenn sie vor dem Bundesdisziplinarhof,in Silber, wenn sie vor den Truppendienstkammern
tätig werden.
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