(BPräsTHHStiftG)
Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus

Ausfertigungsdatum: 27.05.1994


§ 8 BPräsTHHStiftG Neben- und ehrenamtliche Tätigkeit

Die Mitglieder des Kuratoriums und des Vorstandes sind, soweit sie nicht nebenamtlich tätig sind, ehrenamtlich tätig.