(BPräsTHHStiftG)
Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus

Ausfertigungsdatum: 27.05.1994


§ 11 BPräsTHHStiftG Gebühren

Die Stiftung kann zur Deckung des Verwaltungsaufwandes nach näherer Bestimmung der Satzung Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen erheben.