(BPräsTHHStiftG)
Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus

Ausfertigungsdatum: 27.05.1994


§ 1 BPräsTHHStiftG Rechtsform der Stiftung

Unter dem Namen "Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus" wird mit Sitz in Stuttgart eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.