(BPräsSoldErnAnO)
Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten

Ausfertigungsdatum: 10.07.1969


Art 2 BPräsSoldErnAnO

Die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erlassen die Bundesminister der Verteidigung und des Innern.