Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
Präsident des Umweltbundesamtes,Vizepräsident des Umweltbundesamtes,Erster Direktor und Professor beim Umweltbundesamt,Direktor beim Umweltbundesamt.
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