Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 18. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1337) setze ich folgende Amtsbezeichnungen für Beamte der Bundesanstalt für Bodenforschung fest:
Präsident und Professor der Bundesanstalt für Bodenforschung,Leitender Direktor und Professor bei der Bundesanstalt für Bodenforschung,Direktor und Professor bei der Bundesanstalt für Bodenforschung,Oberregierungsgeologe,Regierungsgeologe.
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