Ausfertigungsdatum: 11.12.1987
(Fundstelle: BGBl. I 1987, Nr 58, Anlageband S. 2)
Bild 1 Andreaskreuz
Der Blitzpfeil in der Mitte des Andreaskreuzes zeigt an, daß die Strecke elektrische Fahrleitung hat |
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Bild 2 Lichtzeichen
Bei beengten Verhältnissen darf das Andreaskreuz neben oder über dem Lichtzeichen angebracht sein |
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Bild 3 Lichtzeichen mit Halbschranke
Bei beengten Verhältnissen gelten die Angaben zu Bild 2 entsprechend. Die Halbschranke darf auch senkrecht gestreift sein. |