Bodensonderungsgesetz (BoSoG)
Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte

Ausfertigungsdatum: 20.12.1993


§ 21 BoSoG Verhältnis zu anderen Verfahren

Verfahren nach diesem Gesetz stehen Verfahren nach dem Baugesetzbuch, dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes, dem Flurbereinigungsgesetz oder den Zuordnungsvorschriften nicht entgegen.