Böttchergewerbe-Ausbildungsverordnung (BöttchAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Böttcher und zur Böttcherin

Ausfertigungsdatum: 05.05.2010


§ 1 BöttchAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf des Böttchers und der Böttcherin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 17, Böttcher, der Anlage B, Abschnitt 1 der Handwerksordnung staatlich anerkannt.