Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
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                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
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                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
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                Umweltschutz, 
- 5.
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                Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, 
- 6.
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                Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team, 
- 7.
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                Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen, 
- 8.
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                Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen, 
- 9.
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                Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, 
- 10.
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                Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, 
- 11.
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                Prüfen der Verlegebedingungen, Herstellen von Untergründen, 
- 12.
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                Gestalten und Verlegen von textilen und elastischen Bodenbelägen, 
- 13.
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                Verlegen von Fertigparkett und Schichtwerkstoffen, 
- 14.
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                Behandeln von Oberflächen, 
- 15.
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                Be- und Verarbeiten von Profilen, 
- 16.
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                Durchführen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, 
- 17.
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                Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung.