Ausfertigungsdatum: 24.07.1970
IV. BMVgZVersAnO Vorbehaltsklausel
Ich behalte mir vor,
- 1.
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in Einzelfällen die nach den Abschnitten I bis III übertragenen Befugnisse selbst auszuüben,
- 2.
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- a)
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versorgungsrechtliche Entscheidungen grundsätzlicher, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung und
- b)
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Entscheidungen über Abweichungen von den Richtlinien
herbeizuführen.