(BMVgWidVertrAnO)
Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen in Angelegenheiten der Besoldung, der Versorgung, des Wehrsolds, der Beihilfe und der Unterhaltssicherung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Ausfertigungsdatum: 20.07.2017


§ 2 BMVgWidVertrAnO Widersprüche in Angelegenheiten der Beamtenversorgung

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche in Angelegenheiten der Beamtenversorgung wird auf folgende Behörden übertragen, soweit diese die Maßnahme getroffen oder abgelehnt haben:

1.
die Service-Center der Generalzolldirektion,
2.
das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr,
3.
das Bundessprachenamt,
4.
das Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr,
5.
das Katholische Militärbischofsamt,
6.
die Universitäten der Bundeswehr.