(BMVgBDODAnO)
Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung

Ausfertigungsdatum: 29.02.1968


II. BMVgBDODAnO

Die Disziplinarbefugnisse der obersten Dienstbehörde im Verfahren gegen Ruhestandsbeamte werden den vor Beginn des Ruhestandes zuletzt zuständigen Einleitungsbehörden übertragen.