BMVBS-Delegationsanordnung (BMVBSDelegatAnO)
Anordnung über die Übertragung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Ausfertigungsdatum: 06.08.2013


§ 4 BMVBSDelegatAnO Vorbehaltsklausel

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung behält sich vor, Zuständigkeiten nach den §§ 1 bis 3 in besonderen Fällen selbst auszuüben.