Dienstvorgesetzte im Sinne des Bundesdisziplinargesetzes sind außer der Bundesministerin der Finanzen oder dem Bundesminister der Finanzen
- 1.
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die Präsidentin oder der Präsident der Generalzolldirektion,
- 2.
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die Präsidentin oder der Präsident des Bundeszentralamtes für Steuern,
- 3.
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die Präsidentin oder der Präsident des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen und des Bundesausgleichsamtes,
- 4.
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die Direktorin oder der Direktor des Informationstechnikzentrums Bund,
- 5.
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die Präsidentin oder der Präsident der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein,
- 6.
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die Leiterinnen oder Leiter der Hauptzollämter,
- 7.
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die Leiterinnen oder Leiter der Zollfahndungsämter.