Dienstvorgesetzte im Sinne des Bundesdisziplinargesetzes sind außer der Bundesministerin der Finanzen oder dem Bundesminister der Finanzen 
        
            - 1.
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                die Präsidentin oder der Präsident der Generalzolldirektion, 
- 2.
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                die Präsidentin oder der Präsident des Bundeszentralamtes für Steuern, 
- 3.
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                die Präsidentin oder der Präsident des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen und des Bundesausgleichsamtes, 
- 4.
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                die Direktorin oder der Direktor des Informationstechnikzentrums Bund, 
- 5.
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                die Präsidentin oder der Präsident der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, 
- 6.
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                die Leiterinnen oder Leiter der Hauptzollämter, 
- 7.
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                die Leiterinnen oder Leiter der Zollfahndungsämter.