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Schlussformel >

Bundesmeldedatenabrufverordnung (BMeldDAV)
Verordnung zu Voraussetzungen von automatisierten Meldedatenabrufen durch Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes und der Länder

Ausfertigungsdatum: 01.12.2014


§ 4 BMeldDAV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. November 2015 in Kraft.

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