(BLEG)
Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Ausfertigungsdatum: 02.08.1994


§ 3 BLEG Organe

(1) Organe der Bundesanstalt sind der Präsident und der Verwaltungsrat.

(2) Aufgaben und Befugnisse der Organe bestimmt die Satzung, soweit sie nicht durch dieses Gesetz geregelt sind.