(BLEG)
Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Ausfertigungsdatum: 02.08.1994


§ 12 BLEG Angestellte, Arbeiter

Auf die Angestellten und Arbeiter der Bundesanstalt sind die für Arbeitnehmer des Bundes jeweils geltenden Tarifverträge und sonstigen Bestimmungen anzuwenden.