(BlauzungenV)
Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

Ausfertigungsdatum: 22.03.2002


§ 4 BlauzungenV Bekanntmachung des Seuchenausbruches

Nach amtlicher Feststellung macht die zuständige Behörde den Ausbruch der Blauzungenkrankheit öffentlich bekannt.