(BlauSchimmelV 1978)
Verordnung zur Bekämpfung der Blauschimmelkrankheit des Tabaks

Ausfertigungsdatum: 13.04.1978


§ 3 BlauSchimmelV 1978

Das Züchten und Halten des Blauschimmelpilzes sowie das Arbeiten mit diesem Schadorganismus sind verboten.