(BKV)
Berufskrankheiten-Verordnung

Ausfertigungsdatum: 31.10.1997


§ 1 BKV Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind die in der Anlage 1 bezeichneten Krankheiten, die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch begründenden Tätigkeit erleiden.