Ausfertigungsdatum: 22.08.2006
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3242 – 3244)
Kopfbogen der Ausbildungsstätte | , | den | |
Ort | Datum |
hat an fünf aufeinanderfolgenden Schulungstagen vom bis an einer
mehrtägigen Weiterbildung mit Unterrichtseinheiten (mindestens 35 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten)* |
hat am an einer Weiterbildung mit Unterrichtseinheiten (mindestens 7 Unterrichts-
einheiten zu je 60 Minuten)* |
Kenntnisbereich 1 Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln* | |||||||
1.1 | 1.2 | 1.3 | * | ||||
nur Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE | 1.4 | ||||||
nur Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE | 1.5 | 1.6 | |||||
Kenntnisbereich 2 Anwendung der Vorschriften* | |||||||
2.1 | * | ||||||
nur Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE | 2.2 | ||||||
nur Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE | 2.3 | ||||||
Kenntnisbereich 3 Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik* | |||||||
3.1 | 3.2 | 3.3 | 3.4 | 3.5 | 3.6* | ||
nur Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE | 3.7 | ||||||
nur Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE | 3.8 |
Unterschrift Ausbildungsstätte** Stempel |
Unterschrift Ausbilder/in** |
Fahrschule
Die Fahrschule (bitte Name und Adresse der Fahrschule eintragen) hat eine Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE nach § 17 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes, erteilt von (bitte zuständige Erlaubnisbehörde eintragen), und ist damit als Ausbildungsstätte gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BKrFQG anerkannt. Der Unterricht fand in dem Schulungsraum (bitte Adresse eintragen) der o. g. Ausbildungsstätte statt.
Fahrschule/Fahrlehrerausbildungsstätte bei einer Behörde
Die Fahrschule/Fahrlehrerausbildungsstätte* (bitte Name und Adresse der Fahrschule/Fahrlehrerausbildungsstätte eintragen) ist eine Fahrschule*/Fahrlehrerausbildungsstätte*, die nach § 44 Absatz 3 des Fahrlehrergesetzes keiner Fahrschulerlaubnis*/Anerkennung* bedarf und ist damit als Ausbildungsstätte gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BKrFQG anerkannt.
Ausbildungsbetrieb
(Bitte Name und Adresse der Ausbildungsstätte eintragen) ist ein Ausbildungsbetrieb, der eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, durchführt. Die Ausbildungsstätte gilt damit gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BKrFQG als anerkannt. Der Unterricht fand in dem Schulungsraum (bitte Adresse eintragen) der o. g. Ausbildungsstätte statt.
Bildungseinrichtung
(Bitte Name und Adresse der Ausbildungsstätte eintragen) ist eine Bildungseinrichtung, die eine Umschulung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb auf der Grundlage einer nach § 58 oder § 59 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), jeweils in Verbindung mit § 60 BBiG, erlassenen Regelung durchführt, und damit als Ausbildungsstätte gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BKrFQG anerkannt. Der Unterricht fand in dem Schulungsraum (bitte Adresse eintragen) der o. g. Ausbildungsstätte statt.
Staatlich anerkannte Ausbildungsstätte
(Bitte Name und Adresse der Ausbildungsstätte eintragen) ist als Ausbildungsstätte gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, Absatz 2 BKrFQG in Verbindung mit § 6 BKrFQV von (bitte zuständige Erlaubnisbehörde eintragen) mit Bescheid vom (bitte Datum eintragen) – Aktenzeichen (bitte Aktenzeichen des Anerkennungsbescheids eintragen) – staatlich anerkannt. Der Unterricht fand in dem Schulungsraum (bitte Adresse eintragen) der o. g. Ausbildungsstätte statt.