Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Ausfertigungsdatum: 22.08.2006


Anlage 2b BKrFQV (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1b)


(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3242 – 3244)

I)
Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Weiterbildung
Kopfbogen der Ausbildungsstätte ,den
 OrtDatum
Bescheinigung über die Teilnahme an einer Weiterbildung gemäß § 5 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) in Verbindung mit § 4 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)Herr/Frau                   , geb. am:          in                
Vorname, Name                                                  
Wohnanschrift
hat an fünf aufeinanderfolgenden Schulungstagen vom  bis  an einer
mehrtägigen Weiterbildung mit  Unterrichtseinheiten (mindestens 35 Unterrichtseinheiten zu je
60 Minuten)*
hat am  an einer Weiterbildung mit   Unterrichtseinheiten (mindestens 7 Unterrichts-
einheiten zu je 60 Minuten)*
mit folgenden Zielen gemäß Anlage 1 zu § 4 Absatz 1 BKrFQV teilgenommen:
Kenntnisbereich 1 Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln*
1.11.21.3*
nur Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE1.4
nur Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE1.51.6
Kenntnisbereich 2 Anwendung der Vorschriften*
2.1*
nur Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE2.2
nur Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE2.3
Kenntnisbereich 3 Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik*
3.13.23.33.43.53.6*
nur Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE3.7
nur Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE3.8
Angabe der Ausbildungsstätte:

Unterschrift Ausbildungsstätte**
Stempel

Unterschrift Ausbilder/in**
II)
Anmerkungen zur Musterbescheinigung
1.
Anwendungshinweise
 *
Nichtzutreffendes bitte streichen.
**
Die Unterschrift des Ausbilders/der Ausbilderin hat eigenhändig im Original zu erfolgen. Die eigenhändige Unterschrift der zur Vertretung der Ausbildungsstätte berechtigten Person kann durch eine bildhafte Wiedergabe der Unterschrift ersetzt werden (§ 5 Absatz 1c BKrFQV), sofern der Unterricht nicht ausschließlich von dieser Person durchgeführt wurde.
Hinweise:Die Bescheinigung ist der Fahrerlaubnisbehörde zum Zweck der Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein vorzulegen.Insgesamt muss bei einer Weiterbildung an mindestens 35 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten teilgenommen werden.
2.
VerteilerOriginal – Teilnehmer/inEine Kopie Ausbildungsstätte
3.
Angabe zur AusbildungsstätteEs ist die jeweilige Ausbildungsstätte in die Musterbescheinigung einzutragen.

Fahrschule

Die Fahrschule (bitte Name und Adresse der Fahrschule eintragen) hat eine Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE nach § 17 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes, erteilt von (bitte zuständige Erlaubnisbehörde eintragen), und ist damit als Ausbildungsstätte gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BKrFQG anerkannt. Der Unterricht fand in dem Schulungsraum (bitte Adresse eintragen) der o. g. Ausbildungsstätte statt.

Fahrschule/Fahrlehrerausbildungsstätte bei einer Behörde

Die Fahrschule/Fahrlehrerausbildungsstätte* (bitte Name und Adresse der Fahrschule/Fahrlehrerausbildungsstätte eintragen) ist eine Fahrschule*/Fahrlehrerausbildungsstätte*, die nach § 44 Absatz 3 des Fahrlehrergesetzes keiner Fahrschulerlaubnis*/Anerkennung* bedarf und ist damit als Ausbildungsstätte gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BKrFQG anerkannt.

Ausbildungsbetrieb

(Bitte Name und Adresse der Ausbildungsstätte eintragen) ist ein Ausbildungsbetrieb, der eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, durchführt. Die Ausbildungsstätte gilt damit gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BKrFQG als anerkannt. Der Unterricht fand in dem Schulungsraum (bitte Adresse eintragen) der o. g. Ausbildungsstätte statt.

Bildungseinrichtung

(Bitte Name und Adresse der Ausbildungsstätte eintragen) ist eine Bildungseinrichtung, die eine Umschulung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb auf der Grundlage einer nach § 58 oder § 59 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), jeweils in Verbindung mit § 60 BBiG, erlassenen Regelung durchführt, und damit als Ausbildungsstätte gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BKrFQG anerkannt. Der Unterricht fand in dem Schulungsraum (bitte Adresse eintragen) der o. g. Ausbildungsstätte statt.

Staatlich anerkannte Ausbildungsstätte

(Bitte Name und Adresse der Ausbildungsstätte eintragen) ist als Ausbildungsstätte gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, Absatz 2 BKrFQG in Verbindung mit § 6 BKrFQV von (bitte zuständige Erlaubnisbehörde eintragen) mit Bescheid vom (bitte Datum eintragen) – Aktenzeichen (bitte Aktenzeichen des Anerkennungsbescheids eintragen) – staatlich anerkannt. Der Unterricht fand in dem Schulungsraum (bitte Adresse eintragen) der o. g. Ausbildungsstätte statt.