(BKOrgErl 2013)
Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Ausfertigungsdatum: 17.12.2013


V. BKOrgErl 2013

Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die Zuständigkeiten für

1.
Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten;
2.
Stadtentwicklung, Wohnen, Ländliche Infrastruktur und öffentliches Baurecht übertragen.

Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.