(BKOrgErl 1989)
Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Ausfertigungsdatum: 03.05.1989


I. BKOrgErl 1989

Der Bundesnachrichtendienst wird dem Chef des Bundeskanzleramtes unterstellt. Dessen Vertreter ist ein Staatssekretär oder ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt.