(BKMWidAnO 2009)
Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Ausfertigungsdatum: 15.03.2009


II. BKMWidAnO 2009 Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis

Nach § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) übertrage ich die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis den unter Abschnitt I genannten Behördenleiterinnen und Behördenleitern, soweit sie nach dieser allgemeinen Anordnung für den Erlass von Widerspruchsbescheiden zuständig sind.