(BKATerrAbwG)
Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt

Ausfertigungsdatum: 25.12.2008


Art 5 BKATerrAbwG Einschränkung von Grundrechten

Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.