(BinSchUO2008Anh II)
Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen (Anhang II zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)

Ausfertigungsdatum: 06.12.2008


Anlage A (Muster) BinSchUO2008Anh II Antrag auf Untersuchung

Die Untersuchung des nachstehend beschriebenen Fahrzeuges wird bei der Untersuchungskommission
                                                                                                                                                 
für eine erste Untersuchung - Sonderuntersuchung - Nachuntersuchung - Freiwillige Untersuchung -_(*)
                                                                                                                                                 beantragt.
1Name und Adresse des Eigners:
2Name des Fahrzeugs
3Ort und Nummer der Registrierung:
4Heimatort:
5Einheitliche europäische Schiffsnummer oder amtliche Schiffsnummer:
6Art des Fahrzeuges:
7(*)Besondere Tauglichkeiten:
8Name und Ort der Bauwerft:
9Baujahr: 
10Tragfähigkeit/Wasserverdrängung  t(*) - m3(*)
11Anzahl der Motoren zum Hauptschiffsantrieb 
12Total Hauptantriebsleistung  kW
13Anzahl der Hauptpropeller 
14Das Schiffsattest wird beantragt für die Fahrt :
-auf dem Rhein(*)
-zwischen ................................... und ................................... (*)
15Das Fahrzeug
-wurde noch nicht untersucht(*)
-wurde das letzte Mal untersucht(*)
in ................................... am ...................................
16(*)Das Fahrzeug besitzt eine Bescheinigung der anerkannten Klassifikationsgesellschaft nach § 2.12 Nr. 2.
ausgestellt am
gültig bis
17(*)Das Schiff besitzt ein Zulassungszeugnis, ausgestellt nach Maßgabe der Vorschriften des ADN
vom
durch
gültig bis
18Für die Untersuchung vorgeschlagener Ort, Datum und Uhrzeit:
19Adressen, an welche die Antwort und eventuelle Mitteilungen zu richten sind:
20Folgende Anlagen sind zur Einsicht diesem Antrag beigefügt:
a)(*)Schiffsbrief,
b)(*)Urkunde über die Zuteilung der einheitlichen europäischen Schiffsnummer oder der amtlichen Schiffsnummer,
c)(*)Eichschein,
d)(*)Urkunde über die Dampfkessel und sonstigen Druckbehälter,
e)(*)Zulassungszeugnis für die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein,
f)(*)Attest über die Voruntersuchung,
g)(*)Bescheinigung nach § 2.12, ausgestellt durch die anerkannte Klassifikationsgesellschaft,
h)(*)Plan der elektrischen Anlagen und Steuerungen,
i)(*)Bescheinigung über die fest eingebauten Feuerlöschanlagen,
k)(*)Bescheinigung über die Flüssiggasanlagen,
l)(*)Pläne und Berechnungsunterlagen für Fahrgastschiffe,
m)(*)sonstige Berechnungsunterlagen und Nachweise,
n)(*)Typgenehmigungsbogen,
o(*)Motorparameterprotokoll und Anleitung des Herstellers zur Kontrolle der abgasrelevanten Komponenten und Motorparameter.
                                                    
                                                    
                                                                                                                                 , den                                   
                                                                                               
                                                                                                                                                                                               
                                                                                                    (Unterschrift des Eigners oder seines Vertreters)   
21Name und Adresse, an welche die Rechnung zu richten ist:


Hinweise


Zu Nummer

6
Bei Schiffen folgende Angaben:
Schleppboot, Schubboot, Gütermotorschiff, Tankmotorschiff, Güterschleppkahn, Tankschleppkahn, Güterschubleichter, Tankschubleichter, Trägerschiffsleichter, Fahrgastschiff, Seeschiff oder andere zu beschreibende Art.
Bei schwimmenden Geräten genaue Angaben über die Art des Gerätes.
Bei Fahrzeugen Angaben des Hauptbaustoffes.
7
Angabe, ob das Fahrzeug auch zu anderen Zwecken verwendet werden soll, als seiner Bauart entspricht: wie tauglich als Schleppboot, als Schubboot, als Kupplungsfahrzeug, als Schubleichter, als Schleppkahn, als Fahrgastschiff.
10
Wenn das Fahrzeug nicht geeicht ist, schätzungsweise.
21
l)
Bei Fahrgastschiffen geben die Pläne (Deckpläne, Längsschnitt, Hauptspantquerschnitt) Auskunft über die Abmessungen und die Bauart des Schiffes; sie werden begleitet von Skizzen der zu vermessenden Flächen in für den Eintrag der Ausmaße geeignetem Maßstab.