Für Gleichstrom und 1-Phasen-Wechselstrom sind folgende Verteilungssysteme zulässig:
- a)
-
2-Leiter, von denen der eine geerdet ist (L1/N/PE);
- b)
-
1-Leiter und Schiffskörperrückleitung, nur für örtlich begrenzte Anlagen (wie Startanlagen eines Verbrennungsmotors, kathodischer Korrosionsschutz) (L1/PEN);
- c)
-
2-Leiter isoliert vom Schiffskörper (L1/L2/PE).