(BinSchUO2008Anh II)
Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen (Anhang II zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)

Ausfertigungsdatum: 06.12.2008


§ 9.03 BinSchUO2008Anh II Schutz gegen Berühren, Eindringen von Fremdkörpern und Wasser

Die Mindestschutzart der fest installierten Teile einer Anlage muss dem jeweiligen Aufstellungsort gemäß nachstehender Tabelle entsprechen:

AufstellungsortMindestschutzart
(nach IEC-Publ. 60529 : 1992)
GeneratorenMotorenTransformatorenSchalttafeln Verteilungen SchaltgeräteInstallations-materialLeuchten
Betriebs-, Maschinen- und RudermaschinenräumeIP 22IP 22IP 22(2)IP 22(1)(2)IP 44IP 22
LaderäumeIP 55IP 55
Akku- und FarbenräumeIP 44
u. (Ex)(3)
Freies Deck, offene SteuerständeIP 55IP 55IP 55IP 55
Geschlossenes SteuerhausIP 22IP 22IP 22IP 22IP 22
Wohnungen außer Sanitär- und FeuchträumeIP 22IP 20IP 20
Sanitär- und FeuchträumeIP 44IP 44IP 44IP 55IP 44
Anmerkungen:
(1)
Für Geräte mit hoher Wärmeentwicklung: IP 12.
(2)
Wenn die Schutzart nicht durch das Gerät selbst sichergestellt ist, muss der Aufstellungsbereich die Schutzart, wie in der Tafel angegeben, erfüllen.
(3)
Elektrische Einrichtung vom Typ bescheinigte Sicherheit, wie
a)
Europäische Normen EN 50014 : 1997; 50015 : 1998; 50016 : 2002; 50017 : 1998; 50018 : 2000; 50019 : 2000 und 50020 : 2002 oder
b)
die entsprechenden IEC-Publikationen 60079 in der am 1. Oktober 2003 gültigen Fassung.