An Bord müssen sich folgende, von der Untersuchungskommission mit Sichtvermerk versehene Unterlagen befinden:
- a)
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Übersichtspläne über die gesamte elektrische Anlage;
- b)
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Pläne der Haupt-, Not- und Verteilerschalttafeln mit Angabe der wichtigsten technischen Daten wie über Sicherungsnennstromstärken, Schaltgeräte;
- c)
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Leistungsangaben über elektrische Betriebsmittel;
- d)
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Kabeltypen mit Angabe der Leiterquerschnitte.
Auf unbemannten Fahrzeugen brauchen sich diese Unterlagen nicht an Bord zu befinden, müssen aber jederzeit beim Eigner verfügbar sein.