Ausfertigungsdatum: 06.12.2008
§ 6.05 BinSchUO2008Anh II Handantrieb
- 1.
-
Das Handsteuerrad darf durch einen motorischen Antrieb nicht mitgedreht werden können.
- 2.
-
Ein Zurückschlagen des Steuerrads muss beim selbsttätigen Einkuppeln des Handantriebs bei jeder Ruderlage verhindert sein.