Ausfertigungsdatum: 06.12.2008
§ 5.01 BinSchUO2008Anh II Allgemeines
- 1.
-
Schiffe ohne Maschinenantrieb, die dazu bestimmt sind, geschleppt zu werden, müssen den besonderen Anforderungen der Untersuchungskommission an die Fahr- und Manövriereigenschaften entsprechen.
- 2.
-
Schiffe mit Maschinenantrieb und Verbände müssen den §§ 5.02 bis 5.10 entsprechen.